Datenschutz

Datenschutzerklärung 

 Art und Zweck der verarbeiteten Daten 

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der in (ungeborenen/ geborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Im Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsverordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend der Art 9 Abs. 3 DSGVO. 

 

Weitergabe der Daten 

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht Komma was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist: 

 

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patienten hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patienten nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. 
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend Paragraph 301a ABS. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. 
  • Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle. 
  • Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patientin ein Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor. 

 

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht. Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs. Nach Paragraph 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf Paragraph 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren. 

 

Recht auf Auskunft, Berechtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchrecht gegen die Verarbeitung  

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berechtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art 21 DSGVO). 

 

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde 

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde: 

Landesbeauftragter für Datenschutz Sachsen-Anhalt 

Leiterstraße 9  

39104 Magdeburg  

Telefon: 0391/81803-0  

Telefax: 0391/81803-33  

E-mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de  

Website: http://www.datenschutz.sachsen-anhalt.de